https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-umzug-ohne-genehmigung/ Planen Sie im Bezugszeitraum von ALG-II und als Hartz-4-Empfänger einen Umzug, besteht die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt Ihre Umzugskosten übernimmt. Als Umzugsunternehmen bieten wir Ihnen in diesem Fall besonders günstige Leistungen und ein Kostenlosangebot, das alle Anforderungen für den Umzug mit Jobcenter erfüllt. Als kompetentes Umzugsunternehmen und Möbeltransporteur bieten wir Ihnen fachkundige, zuverlässige Leistungen für Ihren Umzug.
Bei einem Umzug können viele Kosten vom zuständigen Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden. Dafür gelten gewisse Voraussetzungen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig um Belege und Kostenvoranschläge zu kümmern. Worauf du noch achten musst, erfährst du hier.
Menschen, die Hartz IV beziehen, müssen ohnehin schon genau auf ihr Geld achten. Wenn dann ein Umzug ansteht, können all die Unkosten schnell zu einer nicht tragbaren Mehrbelastung werden. Darum gibt es die Möglichkeit, die Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter zu beantragen. Leider genügt dem Jobcenter aber nicht jeder Grund, um einen Umzug zu genehmigen. Es kommt darauf an, ob die neue Miete weiterhin angemessen hoch ist und ob das Jobcenter den Umzug als notwendig ansieht. In folgenden Fällen übernimmt das Arbeitsamt meist die Umzugskosten, weil es die Gründe anerkennt:
Wichtig:
Wenn der Umzug genehmigt werden soll, ist es zentral, dass das Arbeitsamt früh über den Umzugswunsch informiert wird und alle benötigten Nachweise vorgelegt bekommt. Nachträglich gemeldete Umzüge und beantragte Kostenübernahmen haben schlechte Chancen.
Um finanzielle Umzugshilfe vom Jobcenter zu bekommen, musst du den Umzug unbedingt früh anmelden. Bei einem Umzug in eine andere Stadt ist die frühzeitige Meldung besonders wichtig. Das eigene Arbeitsamt wird dann bei Genehmigung ein neues Jobcenter zuteilen. Damit also das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt, sollte man sich mit allen notwendigen Nachweisen an die eigene Sachbearbeitungsperson wenden. Wird der Umzug genehmigt, können folgende Kosten nach § 22 des SGB (Zweites Buch) erstattet werden:
Gut zu wissen: Es kann auch vorkommen, dass das Jobcenter einen Umzug einfordert, etwa wenn die Wohnungsmiete über dem zulässigen Betrag liegt. In diesem Fall muss das Jobcenter die Kosten des Umzugs übernehmen.
Leider werden nicht alle Gründe für einen Umzug vom Amt anerkannt und es kann passieren, dass du in deiner Wohnung bleiben musst oder bei einem Umzug auf den Kosten sitzen bleibst. Folgende Gründe werden in der Regel vom Amt nicht anerkannt:
Gut zu wissen:
Es gibt dennoch Einzelfälle und andere Gründe, in denen das Arbeitsamt doch Umzugshilfe leistet und Kosten übernimmt. Frag am besten einfach nach. Am wichtigsten dabei ist eine überzeugende Begründung.
Wenn man eigenständig umzieht, obwohl das Jobcenter den Umzug nicht genehmigt hat, bleibt man aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Kosten sitzen. So kann es gut sein, dass die Kosten für Umzugswagen, -kartons und -helfer, die Wohnungsbeschaffungskosten und auch die Mietkaution nicht vom Jobcenter übernommen werden.
Für den Fall, dass die neue Miete höher ist als die alte, kann es auch hier passieren, dass die Differenz erst einmal selbst gezahlt werden muss.
Gut zu wissen:
Im Jahr 2016 zog ein Arbeitssuchender aus Sachsen-Anhalt ohne die Genehmigung des Jobcenters um. Das Bundessozialgericht Kassel urteilte danach (AZ.: B 4 AS 12/15 R), das Jobcenter sei zwar nicht verpflichtet, die Kosten nun anzupassen, es dürfe aber aufgrund von stets steigenden Mietpreisen auch nicht immer der gleiche Betrag veranschlagt werden. Dem Mann wurde nach einer Zeit also etwas mehr Geld für seine neue Wohnung gegeben.
Menschen in bestimmten Lebenssituationen können darauf angewiesen sein, für ihren Umzug ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Damit das Jobcenter aber auch hier Umzugshilfe leistet, bedarf es einiger Voraussetzungen. Denn generell finanziert das Jobcenter nur selbst durchgeführte und organisierte Umzüge.
Falls der Umzug des Hartz-IV-Empfängers aus gesundheitlichen Gründen nicht in Eigenregie möglich ist, können in Einzelfällen auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen werden. Diese Einzelfälle gelten für Menschen mit Behinderung, einer entsprechenden Krankheit oder solchen in hohem Alter.
Sowohl für die Anmietung von Transportern wie auch für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens müssen dem Sachbearbeiter zuvor Kostenvoranschläge vorgelegt werden. Üblich ist die Vorlage von drei Kostenvoranschlägen unterschiedlicher Unternehmen, wobei das Arbeitsamt den günstigsten annimmt.
Damit das Jobcenter bei einem freiwilligen Umzug auch wirklich die Kosten übernimmt, sind einige Dinge wichtig:
Quelle: https://www.umzug.de/tipps/umzugskosten/umzug-hartz-4.html