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    Jetzt Hartz 4 Jobcenter Umzug beantragen mit Chara Umzüge

    Chara Umzüge und Transporte – der zuverlässige Experte für Ihren Umzug

    https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-umzug-ohne-genehmigung/ Planen Sie im Bezugszeitraum von ALG-II und als Hartz-4-Empfänger einen Umzug, besteht die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt Ihre Umzugskosten übernimmt. Als Umzugsunternehmen bieten wir Ihnen in diesem Fall besonders günstige Leistungen und ein Kostenlosangebot, das alle Anforderungen für den Umzug mit Jobcenter erfüllt. Als kompetentes Umzugsunternehmen und Möbeltransporteur bieten wir Ihnen fachkundige, zuverlässige Leistungen für Ihren Umzug.

    Bei einem Umzug können viele Kosten vom zuständigen Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden. Dafür gelten gewisse Voraussetzungen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig um Belege und Kostenvoranschläge zu kümmern. Worauf du noch achten musst, erfährst du hier.

    • Unter bestimmten Voraussetzungen können die Umzugskosten eines Hartz-IV-Empfängers durch das Jobcenter erstattet werden.
    • Es ist sehr wichtig, den Antrag und entsprechende Belege frühzeitig beim Jobcenter einzureichen.
    • In der Regel muss der Umzug selbst organisiert werden; nur wenn das körperlich nicht mehr möglich ist, kann ein Umzugsunternehmen beauftragt werden.

    Ein Umzug steht an – so beteiligt sich das Jobcenter

    Menschen, die Hartz IV beziehen, müssen ohnehin schon genau auf ihr Geld achten. Wenn dann ein Umzug ansteht, können all die Unkosten schnell zu einer nicht tragbaren Mehrbelastung werden. Darum gibt es die Möglichkeit, die Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter zu beantragen. Leider genügt dem Jobcenter aber nicht jeder Grund, um einen Umzug zu genehmigen. Es kommt darauf an, ob die neue Miete weiterhin angemessen hoch ist und ob das Jobcenter den Umzug als notwendig ansieht. In folgenden Fällen übernimmt das Arbeitsamt meist die Umzugskosten, weil es die Gründe anerkennt:
     

    • Neuer Job: Der tägliche Arbeitsweg ist nicht mehr zumutbar
    • Familienzuwachs: Die alte Wohnung ist nicht mehr groß genug
    • Lebensveränderung: Heirat, Trennung oder Scheidung machen den Umzug erforderlich
    • Kündigung: Der Vermieter kündigt den Mietvertrag ohne Selbstschuld des Mieters
    • Alter/Krankheit: Die Wohnung ist den Bedürfnissen der mietenden Partei nicht mehr angepasst (bspw. wegen Krankheit oder hohem Alter)
    • Mietsituation: Die Wohnung ist aufgrund bestimmter Gründe nicht mehr zumutbar (bspw. Schimmelbefall, Wasserschaden oder Lärmbelästigung)

    Wichtig:
    Wenn der Umzug genehmigt werden soll, ist es zentral, dass das Arbeitsamt früh über den Umzugswunsch informiert wird und alle benötigten Nachweise vorgelegt bekommt. Nachträglich gemeldete Umzüge und beantragte Kostenübernahmen haben schlechte Chancen.

    Welche Umzugskosten werden vom Jobcenter übernommen?

    Um finanzielle Umzugshilfe vom Jobcenter zu bekommen, musst du den Umzug unbedingt früh anmelden. Bei einem Umzug in eine andere Stadt ist die frühzeitige Meldung besonders wichtig. Das eigene Arbeitsamt wird dann bei Genehmigung ein neues Jobcenter zuteilen. Damit also das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt, sollte man sich mit allen notwendigen Nachweisen an die eigene Sachbearbeitungsperson wenden. Wird der Umzug genehmigt, können folgende Kosten nach § 22 des SGB (Zweites Buch) erstattet werden:

    • Wohnungsbeschaffungskosten
    • Umzugskosten (bspw. Kosten für Umzugskartons, -wagen oder -helfer)
    • Kosten für vertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten (Pauschale)
    • Übernahme der Mietkaution und von Genossenschaftsanteilen (als Darlehen)

    Gut zu wissen: Es kann auch vorkommen, dass das Jobcenter einen Umzug einfordert, etwa wenn die Wohnungsmiete über dem zulässigen Betrag liegt. In diesem Fall muss das Jobcenter die Kosten des Umzugs übernehmen.

    Welche Gründe für einen Umzug werden vom Amt nicht anerkannt?

    Leider werden nicht alle Gründe für einen Umzug vom Amt anerkannt und es kann passieren, dass du in deiner Wohnung bleiben musst oder bei einem Umzug auf den Kosten sitzen bleibst. Folgende Gründe werden in der Regel vom Amt nicht anerkannt:

    • Mietmängel, die leicht zu beheben sind
    • Familienzusammenführung
    • Verbesserung der Chancen auf einen neuen Job in einer anderen Stadt, ohne konkretes Jobangebot
    • Auszug eines unter 25-jährigen Hartz-IV-Empfängers aus dem Haus der Eltern – außer das Zusammenleben mit den Eltern ist nicht mehr zumutbar, was du vom Jugendamt bescheinigen lassen musst, oder eine mögliche Ausbildungsstelle hat sich in einer anderen Stadt aufgetan


    Gut zu wissen:
    Es gibt dennoch Einzelfälle und andere Gründe, in denen das Arbeitsamt doch Umzugshilfe leistet und Kosten übernimmt. Frag am besten einfach nach. Am wichtigsten dabei ist eine überzeugende Begründung.

    Was passiert, wenn das Jobcenter den Umzug nicht genehmigt?

    Wenn man eigenständig umzieht, obwohl das Jobcenter den Umzug nicht genehmigt hat, bleibt man aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Kosten sitzen. So kann es gut sein, dass die Kosten für Umzugswagen, -kartons und -helfer, die Wohnungsbeschaffungskosten und auch die Mietkaution nicht vom Jobcenter übernommen werden.

    Für den Fall, dass die neue Miete höher ist als die alte, kann es auch hier passieren, dass die Differenz erst einmal selbst gezahlt werden muss.

    Gut zu wissen:
    Im Jahr 2016 zog ein Arbeitssuchender aus Sachsen-Anhalt ohne die Genehmigung des Jobcenters um. Das Bundessozialgericht Kassel urteilte danach (AZ.: B 4 AS 12/15 R), das Jobcenter sei zwar nicht verpflichtet, die Kosten nun anzupassen, es dürfe aber aufgrund von stets steigenden Mietpreisen auch nicht immer der gleiche Betrag veranschlagt werden. Dem Mann wurde nach einer Zeit also etwas mehr Geld für seine neue Wohnung gegeben.

    Kann ich den Umzug von einem Umzugsunternehmen durchführen lassen?

    Menschen in bestimmten Lebenssituationen können darauf angewiesen sein, für ihren Umzug ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Damit das Jobcenter aber auch hier Umzugshilfe leistet, bedarf es einiger Voraussetzungen. Denn generell finanziert das Jobcenter nur selbst durchgeführte und organisierte Umzüge.

    Falls der Umzug des Hartz-IV-Empfängers aus gesundheitlichen Gründen nicht in Eigenregie möglich ist, können in Einzelfällen auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen werden. Diese Einzelfälle gelten für Menschen mit Behinderung, einer entsprechenden Krankheit oder solchen in hohem Alter.

    Sowohl für die Anmietung von Transportern wie auch für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens müssen dem Sachbearbeiter zuvor Kostenvoranschläge vorgelegt werden. Üblich ist die Vorlage von drei Kostenvoranschlägen unterschiedlicher Unternehmen, wobei das Arbeitsamt den günstigsten annimmt.

    Was muss ich bei einem freiwilligen Umzug mitberücksichtigen?

    Damit das Jobcenter bei einem freiwilligen Umzug auch wirklich die Kosten übernimmt, sind einige Dinge wichtig:

    • Es muss einer der oben genannten Gründe vorliegen und du musst den entsprechenden Antrag so frühzeitig wie möglich einreichen.
    • Den entsprechende Grund solltest du nach Möglichkeit von einer offiziellen Instanz schriftlich nachweisen lassen.
    • Um potenzielle Kosten vom Amt übernehmen zu lassen, solltest du Kostenvoranschläge einholen und vorzeigen.
    • Bewahre die Belege für alle Zahlungen auf, um sie später einreichen zu können (bspw. für die Verpflegung der privaten Helfer).
    • Unterschreib den Mietvertrag erst dann, wenn das Jobcenter zugestimmt hat.

    Quelle: https://www.umzug.de/tipps/umzugskosten/umzug-hartz-4.html

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